Die Regierung Rumäniens hat beschlossen, die nationale Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für kleine Unternehmen von 300.000 Lei auf 395.000 Lei zu erhöhen, beginnend am 1. September 2025. Die Maßnahme, die mit der Gesetzgebung der Europäischen Union übereinstimmt, ermöglicht es Unternehmen mit einem Umsatz unter dieser Grenze, von dem speziellen Umsatzsteuerbefreiungsregime zu profitieren. Unternehmen können sich für das normale Besteuerungsregime entscheiden, und steuerpflichtige Personen, die die Grenze überschreiten, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren.
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