Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat ein Entwurf eines Erlasses angekündigt, der es den Inspektoren der Generaldirektion für Steuerbetrugsbekämpfung ermöglicht, Überprüfungen der persönlichen steuerlichen Situation zum Zweck der Besteuerung von 70% der Einkünfte aus nicht identifizierten Quellen, die von natürlichen Personen erzielt werden, durchzuführen.
Gemäß dem Steuervollstreckungsgesetz werden alle Einkünfte, deren Quelle nicht identifiziert wurde, mit einem Satz von 70% auf die angepasste Steuerbasis besteuert. ANAF wird die Höhe der Steuer, der Zinsen und der Verspätungsstrafen durch Steuerbescheide festlegen.
Das Projekt hebt hervor, dass im Rahmen der Betrugsbekämpfungsskontrollen Situationen identifiziert wurden, in denen die Einkünfte nicht mit klaren Quellen in Verbindung gebracht werden konnten, und diese Fälle schnell durch die Ausstellung von Steuerbescheiden verwaltet werden können.
Quellen
Neueste Nachrichten
14:04
13:27
13:17
12:47
12:35
Mehr Nachrichten ansehen