PNL und USR haben am Dienstag beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Ernennung der kommissarischen Leitung des Rumänischen Fernsehens eingelegt, teilte die liberale Abgeordnete Raluca Turcan mit. Die Opposition ist der Ansicht, dass die Entscheidung der vereinigten Ständigen Büros unter Verletzung des Gesetzes und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts getroffen wurde.
Nach Ansicht der liberalen Abgeordneten und der USR-Abgeordneten konnten die vereinigten Ständigen Büros kommissarische Ernennungen nur in dem Fall vornehmen, dass das gemeinsame Plenum der Abgeordnetenkammer und des Senats wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht zusammentreten konnte. PNL und USR erklären, es gebe keine Beweise dafür, dass das Plenum einberufen worden sei und die Sitzung aus diesem Grund nicht stattfinden konnte.
Raluca Turcan beschuldigte die Mehrheit, PSD-AUR habe das Verfahren genutzt, um die parlamentarische und verfassungsrechtliche Kontrolle zu umgehen. Der USR-Abgeordnete Alexandru Dimitriu kündigte seinerseits an, dass die Fraktion eine Vorbeschwerde eingereicht habe und eine verwaltungsgerichtliche Klage vorbereite, die sich gegen die kommissarischen Leitungen von TVR und SRR richtet, falls das Verfassungsgericht sich für unzuständig erklärt.
Die Opposition ficht auch die vorherige Änderung der Zusammensetzung der Ständigen Büros an, von der sie behauptet, sie habe die Bildung einer den Ernennungen wohlgesinnten Mehrheit ermöglicht. Der Schritt erfolgt, nachdem sich das Verfassungsgericht zu den Leitungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten geäußert hat.
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