5 März 13:59
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden in nächster Zeit zwei Kurzurlaube nehmen, am 1. Mai (Tag der Arbeit) und am 8. Juni (Pfingsten).
Vlad Ion

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foto Mae de la Pixabay
<p>Auf den 1. Mai (Donnerstag) folgt der 2. Mai (Freitag), der für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde. Am 8. Juni gibt es außerdem einen dreitägigen Mini-Urlaub, da der 9. Juni ebenfalls zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde.