26 August 15:15

Republik Moldau
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Die vom Gouvernement genehmigten Änderungen zielen darauf ab, die steuerlichen Vergünstigungen für Arbeitgeber in der Landwirtschaft zu erweitern, indem sie ihnen erlauben, die Kosten für die organisierte Verpflegung der Mitarbeiter, einschließlich der Essensgutscheine, abzusetzen, vorausgesetzt, dass das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt mindestens 9.000 Lei beträgt. Diese Maßnahme soll die täglichen Kosten für die Verpflegung abdecken und die steuerlichen Vorschriften an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Außerdem werden klare Verfahren für Abzüge eingeführt, die die Regeln für die Nachweisdokumente einhalten. Die neuen Bestimmungen für Urlaubsgutscheine und den ländlichen Tourismus treten am 1. Januar 2026 in Kraft.