Am 21. November 2025 sind zwei Rumänen über die Landebahn des Flughafens Köln geflohen, in dem Versuch, in ein Flugzeug nach Bukarest zu steigen, nachdem sie ihren Flug verpasst hatten. Sie haben die Glasschutzvorrichtung eines Notfall-Schalters zerbrochen, wurden jedoch vom Sicherheitspersonal bis zum Eintreffen der Polizei gestoppt, die ein Strafverfahren gegen sie einleitete.
Dem Vorfall folgte am 22. November ein ähnlicher Versuch von drei britischen Staatsbürgern, die den Notausgang eines Flugzeugs öffneten und den Alarm auslösten. Obwohl sie nicht offiziell angeklagt wurden, hat der Flughafen Köln angekündigt, dass das Öffnen von Notausgängen ohne triftigen Grund verboten ist. Der Flughafen behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, und die Polizei betonte, dass diese aufeinanderfolgenden Vorfälle bemerkenswert sind. Weder die Rumänen noch die Briten konnten in Flugzeuge einsteigen.
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