Am Freitag hat die Europäische Kommission die Entscheidung getroffen, dass Ungarn der 25. Mitgliedstaat der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) wird, nachdem es im Mai 2026 den Beitritt beantragt hat. Diese Entscheidung spiegelt das Engagement Ungarns für die Stärkung des Rechtsstaats wider und wird es der EPPO ermöglichen, eine ständige Präsenz im Land zu haben, um die EU-Mittel vor Finanzkriminalität zu schützen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte, dass dieser Schritt entscheidend im Kampf gegen Betrug und Korruption sei und den ungarischen Bürgern die Garantie gebe, dass die EU-Mittel in ihrem Interesse verwendet werden. Die Entscheidung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, und die ungarischen Behörden müssen Kandidaten für die Positionen der europäischen Staatsanwälte vorschlagen.
Die EPPO wird in der Lage sein, Straftaten im Zusammenhang mit EU-Mitteln, die in Ungarn begangen wurden, ab dem 1. Juni 2021 zu untersuchen, was somit einen erheblichen Einfluss auf den Schutz des Haushalts der Union haben wird.
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