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Dienstag 12:47

Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der europäischen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne.

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International
Credit: Nicolas TUCAT / AFP / Profimedia

Brüssel, 11. November 2025 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat bestätigt, dass die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne eine solide rechtliche Grundlage hat und den Antrag Dänemarks auf Aufhebung des Gesetzes abgelehnt. Die Europäische Kommission begrüßte die Entscheidung und erklärte, dass sie das Engagement der Union für soziale Gerechtigkeit und anständige Arbeitsbedingungen in allen Mitgliedstaaten stärkt. Die Richtlinie legt gemeinsame Kriterien fest, durch die die EU-Staaten faire Mindestlöhne garantieren müssen, sei es durch Gesetzgebung oder durch Tarifverhandlungen. Laut der Kommission trägt ihre Anwendung zur Verringerung der Lohnungleichheiten, zur Bekämpfung der Armut unter den Erwerbstätigen und zur Stärkung der Binnennachfrage bei. „Jeder Arbeiter in Europa sollte von seiner Arbeit leben können. Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein für Würde und Gerechtigkeit“, erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Die Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte, Roxana Menzatu, fügte hinzu, dass die Entscheidung „das europäische Sozialmodell, das auf fairen Löhnen und soliden Tarifverhandlungen basiert, stärkt“. Das Gericht bestätigte die Gültigkeit der Artikel über die Tarifverhandlungen, die als wesentlich zum Schutz von Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen angesehen werden. Nur Teile von zwei Bestimmungen über die Berechnungskriterien für Mindestlöhne und das Verbot ihrer Senkung im Falle einer automatischen Indexierung wurden aufgehoben, ohne die nationale Umsetzung zu beeinträchtigen. Die Kommission analysiert die Auswirkungen dieser Änderungen und stellt klar, dass der Umsetzungsprozess der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten fortgesetzt wird. Seit der Verabschiedung des Gesetzes sind die Mindestlöhne in den meisten EU-Ländern gestiegen, und die Unterschiede zwischen den höchsten und niedrigsten Niveaus haben sich verringert. Anfang 2025 war der Mindestlohn in 22 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich oder durch Rahmenvereinbarungen geregelt. Nur Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden wenden keinen nationalen Mindestlohn an und verlassen sich auf Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Die von Eurostat veröffentlichten Daten zeigen, dass die Unterschiede zwischen den Staaten erheblich bleiben und die Vielfalt der sozialen Schutzniveaus und der wirtschaftlichen Produktivität im Binnenmarkt widerspiegeln. Im Januar 2025 lag der brutto monatliche Mindestlohn in zehn Mitgliedstaaten unter 1.000 Euro, darunter Rumänien (814 €), Bulgarien (551 €) und Ungarn (707 €), während Luxemburg mit 2.638 € den höchsten Wert hatte. Diese Unterschiede bestätigen die anhaltenden Kluften zwischen Ost- und Westeuropa, aber auch die Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, wo Lohnerhöhungen zur schrittweisen Verringerung der Einkommensunterschiede beigetragen haben. Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne ist eine bedeutende legislative Initiative der Europäischen Union, die im Oktober 2022 verabschiedet wurde und darauf abzielt, allen Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten ein ausreichendes Einkommen für einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Sie legt keinen einheitlichen Mindestlohn auf europäischer Ebene fest, sondern definiert einen gemeinsamen Satz von Prinzipien, durch die jeder Staat seinen eigenen Mindestlohn festlegen, bewerten und aktualisieren muss, abhängig von den Lebenshaltungskosten, der Produktivität und den internen wirtschaftlichen Bedingungen. Die Richtlinie verlangt zudem, dass der Prozess der Festlegung des Mindestlohns transparent ist und die Sozialpartner, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in einen regelmäßigen Dialog einbezieht, mindestens einmal alle zwei Jahre. Die Bedeutung dieser Richtlinie ist doppelt: sozial und wirtschaftlich. Sie unterstützt das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte, bis 2030 für mindestens 78 % der aktiven Europäer angemessene Arbeitsplätze zu gewährleisten und gleichzeitig die Lohnungleichheiten und das Risiko von Armut bei der Arbeit zu verringern. Für die Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa, wie Rumänien, Bulgarien oder Lettland, bietet das Gesetz einen Rahmen, durch den die Mindestlöhne enger an die realen Lebenshaltungskosten und an die Standards der Gerechtigkeit im europäischen Binnenmarkt angepasst werden können.



https://2eu.brussels/articol/stiri/curtea-de-justitie-confirma-validitatea-directivei-europene-privind-salariile-minime-adecvate

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