Brüssel, 21. November 2025 - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen, weil es die europäische Gesetzgebung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht einhält. In ihrer aktuellen Form legt die griechische Gesetzgebung unterschiedliche Bedingungen für den Zugang zu Familienleistungen für EU-Bürger und für Bürger aus Drittländern fest, die jedoch unter die EU-Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit fallen.
Nach Angaben der Kommission können EU-Bürger, die in Griechenland leben, Familienleistungen nur beantragen, wenn sie mindestens fünf Jahre zusammen mit ihren Kindern dort gelebt haben. Für Drittstaatsangehörige, die durch die europäische Gesetzgebung abgedeckt sind – beispielsweise Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedstaat nach Griechenland gezogen sind – sieht die Gesetzgebung eine Mindestaufenthaltsdauer von 12 Jahren vor. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass diese Anforderungen diskriminierend sind und direkt gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstoßen, die jede Aufenthaltsbedingung für die Gewährung von Sozialleistungen verbietet.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im November 2023 eingeleitet, als die Kommission Griechenland ein Mahnschreiben zusandte. Im Juli 2024 erhielt Griechenland eine mit Gründen versehene Stellungnahme, jedoch haben die griechischen Behörden die nationale Gesetzgebung nicht geändert, um sie mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. In Ermangelung der erforderlichen Maßnahmen wird die Akte nun dem Gerichtshof vorgelegt.
Die europäischen Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit garantieren, dass EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, ihre Rentenansprüche, Krankenversicherungen, Familienleistungen und andere Vorteile behalten. Gleichzeitig sieht die Gesetzgebung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer einen gleichen Zugang zu sozialen und steuerlichen Vorteilen vor, ohne Diskriminierung aufgrund der Nationalität. Die Kommission warnt, dass die Anwendung unterschiedlicher Kriterien diese grundlegenden Prinzipien des Binnenmarktes verletzt.
Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte Griechenland dazu verpflichten, seine Gesetzgebung zu ändern und im Falle einer späteren Nichteinhaltung finanzielle Strafen zu zahlen. Die Kommission weist darauf hin, dass die Einleitung des Verfahrens die letzte Phase im Mechanismus zur Sicherstellung der Einhaltung des EU-Rechts darstellt.