Die Europäische Kommission hat ein Protokoll unterzeichnet, das den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit der Schweiz erweitert, einschließlich elektronischer Währungsprodukte, digitaler Währungen sowie verschärfter Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Berichterstattung.

Die Europäische Kommission hat die Unterzeichnung eines Protokolls zur Änderung des Abkommens über die steuerliche Zusammenarbeit mit der Schweiz angekündigt, das den automatischen Austausch von Finanzinformationen erweitert, um Produkte der elektronischen Währung und digitale Währungen einzubeziehen.
Diese Änderung führt verstärkte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und Berichterstattung ein und schafft einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Einziehung von Forderungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.
Das Protokoll unterstreicht das Engagement beider Parteien im Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung und stellt die Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über die administrative Zusammenarbeit und den OECD-Standards sicher.
Die EU hat auch ähnliche Protokolle mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino unterzeichnet und stärkt damit ihre Position als führender Akteur bei der Förderung fairer und transparenter Steuerpraktiken auf globaler Ebene.
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