Brüssel, 5. Dezember 2025 - Die Europäische Kommission hat beschlossen, der Plattform X eine Geldstrafe von 120 Millionen EUR aufzuerlegen, nachdem sie mehrere Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Digital Services Act (DSA) festgestellt hat. Laut der Entscheidung hat X ein irreführendes Design des „blauen Häkchens“ verwendet, kein Werberegister gemäß den Anforderungen bereitgestellt und den Zugang von Forschern zu den öffentlichen Daten der Plattform eingeschränkt.
Zusammenfassung
Das „blaue Häkchen“ wird als irreführendes Design angesehen, das die Nutzer in die Irre führen kann.
Das Werberegister von X bietet nicht die erforderlichen Daten zu Inhalt, Thema und zahlender Entität.
Der Zugang zu öffentlichen Daten für Forscher ist entgegen den DSA-Pflichten eingeschränkt.
Die Geldstrafe von 120 Millionen EUR ist die erste Nichtkonformitätsentscheidung, die auf Grundlage des DSA erlassen wurde.
X hat zwischen 60 und 90 Arbeitstagen Zeit, um Korrekturmaßnahmen vorzulegen.
Die Kommission stellt klar, dass die Verwendung des „blauen Häkchens“ auf der Plattform X die Nutzer in die Irre führen kann, da der Status „verifiziert“ durch Zahlung erlangt werden kann, ohne dass die tatsächliche Identität der Person hinter dem Konto überprüft wird. Diese Praxis verstößt gegen das DSA-Verbot irreführender Designs und erhöht das Risiko von Betrug durch Nachahmung und Manipulation.
Was die Transparenz der Werbung betrifft, so erfüllt das von X bereitgestellte Register nicht die gesetzlichen Anforderungen an Zugänglichkeit und verpflichtende Inhalte. Die Kommission vermerkt erhebliche Verzögerungen bei der Datenverarbeitung sowie das Fehlen wesentlicher Informationen: den Inhalt der Werbung, deren Thema und die finanzierende Entität.
Die Plattform hat auch die Pflicht verletzt, Forschern Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren, einschließlich der Daten, die durch Scraping gesammelt werden können. Die internen Verfahren, die von der Kommission als „unrechtmäßige Barrieren“ angesehen werden, schränken die Fähigkeit der Forscher ein, systemische Risiken im Online-Raum zu analysieren.
„Die Irreführung der Nutzer durch die blauen Häkchen, das Verbergen von Informationen über Werbung und der Ausschluss von Forschern haben im Internet der EU keinen Platz. (...) Mit der ersten Nichtkonformitätsentscheidung, die auf Grundlage des DSA erlassen wurde, machen wir die Plattform X für die Untergrabung der Nutzerrechte und die Vermeidung von Verantwortung verantwortlich“, sagte Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.
X hat 60 Arbeitstage Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen, die die Praktiken im Zusammenhang mit dem „blauen Häkchen“ beseitigen, und 90 Tage für einen Aktionsplan bezüglich des Werberegisters und des Zugangs zu öffentlichen Daten. Anschließend wird der Board of Digital Services eine Stellungnahme abgeben, und die Kommission wird eine endgültige Entscheidung über die Fristen für die Umsetzung treffen.