Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung erzielt, um den Lebenszyklus von Fahrzeugen, von der Planung bis zur Verschrottung, zu transformieren und die Hersteller zu verpflichten, recycelte Materialien zu verwenden.
Brüssel, 12. Dezember 2025 Die europäischen Verhandler haben eine Einigung über die neuen Kreislaufwirtschaftsnormen für den Automobilsektor erzielt. Die Verordnung betrifft den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen und zielt darauf ab, Abfälle zu reduzieren und wertvolle Materialien aus den rund 6,5 Millionen Autos zurückzugewinnen, die jedes Jahr in Europa das Ende ihres Lebens erreichen.
Kurz gesagt
Neue Fahrzeuge müssen innerhalb von zehn Jahren mindestens 25 % recyceltes Plastik enthalten.
Die Hersteller werden finanziell verantwortlich sein für die Sammlung und Behandlung von außer Betrieb genommenen Fahrzeugen.
Der Export von Fahrzeugen, die nicht funktionsfähig sind, in Länder außerhalb der EU wird verboten.
Gemäß dem vereinbarten Text muss das Design der Fahrzeuge so umgestaltet werden, dass eine einfache Demontage von Teilen und Komponenten möglich ist. Die Gesetzgeber haben verbindliche Ziele für die Verwendung von recyceltem Plastik festgelegt: 15 % innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Regeln und 25 % innerhalb von zehn Jahren. Ein Viertel dieses recycelten Plastiks muss aus dem geschlossenen Kreislauf stammen, d.h. von anderen außer Betrieb genommenen Fahrzeugen. Außerdem wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, ähnliche Ziele für Glas, Aluminium und kritische Rohstoffe einzuführen.
Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Ausweitung der Herstellerverantwortung (EPR). Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Automobilhersteller die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, übernehmen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Export von Fahrzeugen, die kein gültiges Zertifikat für die technische Inspektion besitzen, zu verbieten, um den illegalen Export von „Schrott“ und die Umweltverschmutzung in Drittstaaten zu bekämpfen; diese Maßnahme wird nach fünf Jahren wirksam.
Die Co-Berichterstatter Jens Gieseke und Paulius Saudargas betonten, dass diese Maßnahmen wichtige Schritte für die Ressourcensicherheit und den Umweltschutz darstellen. Sie wiesen darauf hin, dass die Ziele realistisch sind, um die Industrie nicht zu belasten, und dass darauf geachtet wurde, die Bürokratie zu reduzieren und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.