Das Gesundheitsministerium beabsichtigt, Patienten mit chronischen Erkrankungen von der Regelung auszunehmen, die die Nichtzahlung des ersten Tages des Krankheitsurlaubs vorsieht, eine Maßnahme, die am 1. Februar in Kraft treten wird. Im Gegenzug erhalten Patienten mit akuten Erkrankungen den ersten Tag nur dann bezahlt, wenn sie im Krankenhaus aufgenommen werden. Akute Erkrankungen, die durch einen plötzlichen Beginn und kurzfristige Symptome gekennzeichnet sind, werden als "gewöhnliche Krankheit" betrachtet, für die Ärzte Krankheitsurlaub ausstellen können. Kritiken von NGOs haben das Gesundheitsministerium dazu veranlasst, Änderungen vorzuschlagen, einschließlich Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen, im Rahmen eines Projekts für eine Notverordnung. Diese Ausnahmen betreffen Patienten mit chronischen Erkrankungen, die von der Zahlung profitieren werden, im Gegensatz zu den vorherigen Regelungen.
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