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Was folgt für Diana Șoșoacă nach der Abstimmung im JURI über die Aufhebung der Immunität

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24 April 2026, 13:02
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Der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Diana Iovanovici Șoșoacă wurde einstimmig von der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen. Der Fall geht nun ins Plenum, aber die Aufnahme auf die offizielle Tagesordnung der Sitzung nächste Woche in Straßburg ist noch nicht öffentlich bestätigt.


Diana Iovanovici Șoșoacă befindet sich in der letzten Phase des Verfahrens zur Aufhebung der Immunität im Europäischen Parlament, nachdem der Antrag im Rechtsausschuss abgestimmt wurde, und der nächste Schritt ist das Plenum in Straßburg, auch wenn der Fall noch nicht offiziell auf der öffentlichen Tagesordnung für die Sitzung vom 27. bis 30. April erscheint.


Kurz gesagt

Der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Diana Șoșoacă wurde im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt, und die Abstimmung war einstimmig.

Das Verfahrensrecht des Europäischen Parlaments sieht nach der Abstimmung im Ausschuss am 23. April 2026 und einem voraussichtlichen Plenartag am 27. April 2026 vor, dass der Tagesordnungspunkt für die Plenarsitzung vom 27. bis 30. April die Aufhebung der Immunität von Diana Iovanovici Șoșoacă nicht enthielt.

Wenn das Plenum die Aufhebung der Immunität abstimmt, können die zuständigen Behörden in Rumänien das Gerichtsverfahren ohne das Hindernis des europäischen parlamentarischen Schutzes fortsetzen.

Das Mandat eines Abgeordneten endet nicht durch die Abstimmung zur Aufhebung der Immunität. Es kann nur dann vakant werden, wenn eine mögliche endgültige Verurteilung im rumänischen Recht den Verlust der Wahlrechte oder eine relevante Unvereinbarkeit zur Folge hat, und die rumänischen Behörden das Europäische Parlament offiziell benachrichtigen.


Für Diana Iovanovici Șoșoacă verändert die Abstimmung im JURI den Schwerpunkt des Falls. Bis hierher war das Europäische Parlament der verfahrensrechtliche Filter, der entschieden hat, ob der Schutz des Mandats eines Abgeordneten aufrechterhalten oder aufgehoben werden muss. Von nun an, wenn das Plenum die Empfehlung des Ausschusses bestätigt, verlagert sich der Druck vollständig auf die gerichtliche Ebene.

Die unmittelbare Konsequenz der Aufhebung der Immunität ist klar. Die zuständige Behörde in Rumänien, die die Aufhebung des europäischen parlamentarischen Schutzes beantragt hat, kann das Verfahren, für das sie den Antrag gestellt hat, fortsetzen, ohne dass der Status als Mitglied des Europäischen Parlaments diese Schritte blockiert. Nach der Abstimmung des Plenums informiert der Präsident des Europäischen Parlaments sofort die betroffene Abgeordnete sowie die Behörde, die den Antrag gestellt hat, über die Entscheidung.

Die Abstimmung zur Aufhebung der Immunität legt nicht die Schuld fest. Das Europäische Parlament beurteilt nicht den Inhalt der Vorwürfe und trifft kein Urteil über die Schuld. Es entscheidet ausschließlich, ob der mit dem Mandat verbundene Schutz im Falle eines Gerichtsverfahrens weiterhin gelten muss. Die Regeln der Institution sind diesbezüglich eindeutig.

Diana Șoșoacă verliert ihren Platz im Europäischen Parlament nicht, wenn das Plenum die Aufhebung der Immunität abstimmt. Sie wird nicht automatisch suspendiert und nicht durch die politische Abstimmung in Straßburg aus dem Amt entfernt. Sie bleibt Abgeordnete, solange ihr Mandat nicht aus einem der im geltenden Recht vorgesehenen Gründe endet.

Der Verlust des Mandats hängt ausschließlich vom rumänischen Recht ab. Das Gesetz über die Wahl der Mitglieder aus Rumänien im Europäischen Parlament besagt, dass der Platz unter anderem im Falle des Verlusts der Wahlrechte oder einer Unvereinbarkeit vakant wird. Das bedeutet, dass eine mögliche endgültige Verurteilung nicht automatisch, durch ihre bloße Existenz, den Verlust des europäischen Mandats zur Folge hat. Die Wirkung tritt ein, wenn dieses Urteil rechtlich den Verlust der Wahlrechte oder eine relevante Unvereinbarkeit nach sich zieht. In diesem Moment benachrichtigen die rumänischen Behörden das Europäische Parlament, und die Institution stellt die Vakanz des Platzes fest.

Verfahrensmäßig ist der Weg jetzt leicht nachzuvollziehen. Zuerst kommt die Abstimmung im Plenum, wenn der Fall offiziell auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wenn das Plenum die Aufhebung der Immunität genehmigt, geht das Verfahren in Rumänien weiter. Wenn dieses Verfahren irgendwann mit einer endgültigen Verurteilung endet, hängt die Wirkung auf das Mandat davon ab, was genau das Urteil sagt und welche rechtlichen Konsequenzen es im rumänischen Recht hat. Erst danach kann die Benachrichtigung an das Europäische Parlament über die Vakanz des Platzes in Kraft treten.

Jedes Verfahren zur Aufhebung der Immunität im Europäischen Parlament beginnt mit einem Antrag, der von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates oder dem europäischen Chefankläger gestellt wird. Der Antrag wird im Plenum bekannt gegeben, an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet, und der betroffene Abgeordnete kann angehört werden. JURI macht dann einen begründeten Vorschlag für eine Entscheidung, der zur Abstimmung im Plenum kommt. Die Regeln besagen auch klar, dass das Parlament sich nicht über die Schuld äußert und dass der Präsident sofort die getroffene Entscheidung kommuniziert. Im Falle eines rumänischen Abgeordneten wird die Frage des Mandats später durch die Auswirkungen beurteilt, die eine mögliche endgültige Verurteilung im nationalen Recht hat. Für Diana Șoșoacă bedeutet das, dass die Abstimmung zur Aufhebung der Immunität, wenn sie im Plenum bestätigt wird, sie nicht aus dem Europäischen Parlament ausschließt, sondern sie ohne den Schutz lässt, der heute die ungehinderte Fortsetzung des Gerichtsverfahrens in Rumänien verhindert.

Im Europäischen Parlament ist Diana Iovanovici Șoșoacă schnell in die Zone öffentlicher Kontroversen geraten, nachdem sie im Juli 2024 während der Debatte über die Wiederwahl von Ursula von der Leyen aus dem Plenum eskortiert wurde. Berichte über den Vorfall besagen, dass sie die Sitzung unterbrochen, aus dem Saal geschrien und sichtbare Requisiten, einschließlich eines Maulkorbs, verwendet hat, bevor sie aus dem Plenarsaal entfernt wurde. Später verhängte die Präsidentin des Parlaments, Roberta Metsola, eine Disziplinarstrafe von sieben Tagen, mit der Suspendierung der Teilnahme an den Plenarsitzungen und dem Verlust der Tagespauschale für diesen Zeitraum.

Die Kontroversen um sie im EP beschränkten sich nicht auf das Verhalten im Plenum. Im Herbst 2024 beschrieb Reuters sie als eine Figur der extremen Rechten mit pro-russischen, anti-EU und anti-NATO-Positionen, und das Verfassungsgericht Rumäniens schloss sie von der Präsidentschaftswahl aus, mit der Begründung, dass ihre öffentlichen Erklärungen und Positionen mit der verfassungsmäßigen Verpflichtung, die Demokratie und die verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen, unvereinbar sind. Auf europäischer Ebene hat dieses Profil dazu geführt, dass Șoșoacă eher als Akteur der Konfrontation und Provokation wahrgenommen wird als als ein im klassischen parlamentarischen Denken integrierter Abgeordneter.


https://2eu.brussels/ro/stiri/ce-urmeaza-pentru-diana-sosoaca-dupa-votul-din-juri-privind-ridicarea-imunitatii

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