Die Europäische Kommission hat über den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) einen Aufruf mit einem Volumen von 6,5 Millionen Euro für Projekte gestartet, die die Fähigkeit der Polizei und der Justizbehörden zur Durchführung digitaler Ermittlungen stärken und technische Standards für die Interoperabilität von Daten und Kommunikationssystemen entwickeln. Von der Gesamtsumme sind 5 Millionen Euro für digitale Ermittlungen und 1,5 Millionen Euro für die Standardisierung vorgesehen. Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 15. Dezember 2026.
Kurz zusammengefasst: Der Aufruf verfügt über ein Gesamtbudget von 6,5 Millionen Euro aus dem Fonds für die innere Sicherheit. Fünf Millionen Euro sind für Projekte zu digitalen Ermittlungen vorgesehen, 1,5 Millionen Euro für die Standardisierung von Datenformaten und Kommunikationsprotokollen. Für digitale Ermittlungen kann der EU-Beitrag pro Projekt zwischen 1 Million und 2,5 Millionen Euro liegen; für die Standardisierung darf er 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Kommission will mehr technische Instrumente für Polizei und Justiz, eine größere operative Kapazität sowie den Austausch bewährter Verfahren fördern. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 15. Dezember 2026.
Die beiden Komponenten des Aufrufs reagieren auf unterschiedliche Probleme innerhalb derselben Ermittlungen. Die erste betrifft die Fähigkeit der Behörden, Beweismittel in einer Umgebung zu identifizieren, zu sichern und zu analysieren, in der Kommunikation, Dokumente, Transaktionen und kriminelle Aktivitäten digitale Spuren hinterlassen. Nach Angaben der Kommission soll die Finanzierung dazu beitragen, die operative Kapazität der Polizei und der Justizbehörden zu erhöhen, die Verfügbarkeit technischer Instrumente zu verbessern und Lösungen sowie bewährte Verfahren zu verbreiten, die in Ermittlungen eingesetzt werden können.
Diese Formulierung geht über die Finanzierung einer einzelnen Software oder einer vorab festgelegten Technologie hinaus. Der Aufruf setzt bei der institutionellen Leistungsfähigkeit an: Die Instrumente müssen in die Arbeit der Behörden integriert werden können, die Cyberkriminalität oder andere Straftaten untersuchen, bei denen digitale Daten zu Beweismitteln werden. Das von der Kommission veröffentlichte Dokument kündigt weder ausgewählte Projekte noch Anbieter an, denen bereits Mittel zugewiesen wurden; es handelt sich um die Phase, in der Vorschläge eingereicht werden.
Die zweite, finanziell kleinere Komponente betrifft die Standardisierung. Die Kommission stellt 1,5 Millionen Euro für Projekte bereit, die auf die Kompatibilität von Datenformaten und Kommunikationsprotokollen abzielen, und erklärt, dass künftige Technologien den rechtmäßigen Zugang zu Daten unter den Bedingungen des EU-Rechts ermöglichen müssen. Die Betonung der Standards weist auf ein Problem hin, das nicht allein durch die Anschaffung leistungsfähigerer Instrumente gelöst werden kann: Elektronische Beweismittel müssen zwischen Systemen und Behörden übertragen werden können, ohne aufgrund inkompatibler Formate unbrauchbar zu werden.
In einer grenzüberschreitenden Ermittlung kann dasselbe Beweismittel mehrere Systeme durchlaufen. Ein Dienstanbieter kann die Information an eine Behörde in einem Mitgliedstaat übermitteln, die sie an die Staatsanwaltschaft weiterleitet; anschließend müssen die Daten möglicherweise in einem Gerichtsverfahren verwendet oder mit einer Behörde in einem anderen Staat ausgetauscht werden. Wenn sich Format, Metadaten oder Authentifizierungsmechanismen unterscheiden, steigt der Zeitaufwand für die Beschaffung und Verarbeitung des Beweismittels; in einigen Fällen entstehen zudem Probleme hinsichtlich seiner Integrität oder Verwertbarkeit vor Gericht.
Deshalb verknüpft die Kommission die Standardisierung ausdrücklich mit digitalen Beweismitteln. Gemeinsame Datenformate und kompatible Kommunikationssysteme sollen es Polizei und Justizbehörden ermöglichen, Informationen schneller anzufordern, zu übertragen und zu verarbeiten. Diese Dimension gewinnt mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Vorschriften zu elektronischen Beweismitteln im Sommer 2026 zusätzlich an Bedeutung. Sie sollen Behörden ermöglichen, bestimmte Daten schneller von Dienstanbietern in anderen Mitgliedstaaten zu erhalten.
Die Kommission bezieht auch künstliche Intelligenz in die Logik des Aufrufs ein, jedoch nicht als eigenständiges Finanzierungsziel. Auf der Seite zum Aufruf heißt es, dass Standards für Schlüsseltechnologien, einschließlich KI, die besonderen Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden berücksichtigen müssen. Dies kann die Art und Weise betreffen, wie Daten gespeichert, abgerufen, interpretiert oder übertragen werden, wenn die von Unternehmen oder Behörden eingesetzten Technologien auf neuen digitalen Architekturen beruhen.
Diese Formulierung entspricht jedoch keinem allgemeinen Recht der Polizei auf Zugang zu beliebigen Systemen oder Daten. Die Kommission verwendet ausdrücklich den Begriff „lawful access“, und die finanzierten Mechanismen müssen mit dem EU-Recht vereinbar bleiben. Im Bereich elektronischer Beweismittel sieht das europäische Recht Garantien für den Datenschutz und die Möglichkeit von Rechtsbehelfen für betroffene Personen sowie für Anbieter vor, von denen Informationen angefordert werden.
Die Spannung zwischen dem Zugang der Behörden und dem Schutz der Kommunikationssicherheit zeigt sich besonders bei der Verschlüsselung. Im Rahmen der Strategie ProtectEU arbeitet die Kommission an einem technologischen Fahrplan für Lösungen, die einen rechtmäßigen Zugang zu verschlüsselten Daten ermöglichen könnten. Zugleich erklärt sie, dass Cybersicherheit und Grundrechte geschützt werden müssen. Eine Expertengruppe mit Fachleuten aus Strafverfolgung, Verschlüsselung, Kommunikation, Standardisierung und Grundrechten soll zu dieser Arbeit beitragen.
Der Aufruf vom September legt das Ergebnis dieser Debatte nicht fest und finanziert seinerseits keine europäische Lösung zur Entschlüsselung. Seine Standardisierungskomponente ist umfassender und betrifft die Vereinbarkeit künftiger Technologien mit den rechtlichen und operativen Anforderungen von Polizei und Justiz. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Datenzugang, technische Standardisierung und das Brechen von Verschlüsselung miteinander verbundene, aber nicht gleichbedeutende Probleme sind.
Die Projektbudgets zeigen, dass das Programm auf eine relativ begrenzte Zahl von Maßnahmen abzielt. Für die Komponente zu digitalen Ermittlungen kann der europäische Beitrag pro Projekt mindestens 1 Million und höchstens 2,5 Millionen Euro betragen. Bei der Standardisierung darf die EU-Unterstützung pro Projekt 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Im Verhältnis zu den Gesamtbudgets von 5 Millionen beziehungsweise 1,5 Millionen Euro deuten die Obergrenzen auf Projekte hin, die groß genug sind, um wiederverwendbare Instrumente oder Standards hervorzubringen, und nicht auf Kleinstzuschüsse für eine große Zahl von Empfängern.
Der Fonds für die innere Sicherheit ist das europäische Instrument für die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie den Ausbau der Kapazitäten nationaler Behörden. Die Programmdokumente des Fonds sehen im Bereich Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen die Entwicklung der Fachkompetenz von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Umsetzung des EU-Rechts sowie die Entwicklung oder Nutzung technischer Instrumente vor. Im allgemeinen Rahmen des Programms ist die Beteiligung von Strafverfolgungs- oder Justizbehörden ein zentrales Element von Projekten dieser Kategorie, auch wenn die genauen Förderbedingungen vor der Einreichung anhand der offiziellen Aufrufunterlagen geprüft werden müssen.
Die 6,5 Millionen Euro wurden daher noch nicht nationalen Polizeibehörden oder Technologieunternehmen zugewiesen. Bis zum 15. Dezember können Vorschläge eingereicht werden; anschließend müssen die Projekte nach den Bedingungen des Aufrufs bewertet werden. Nur ausgewählte Projekte können eine EU-Kofinanzierung erhalten, und die tatsächlich vertraglich gebundene Summe hängt vom Ergebnis des Verfahrens ab.
Die wichtigste Neuerung liegt in der Richtung, in die sich die europäische Finanzierung zur Bekämpfung der digitalen Kriminalität bewegt. Es reicht nicht mehr aus, dass jeder Staat seine eigenen Instrumente anschafft. Ermittlungen hängen zunehmend von der Kompatibilität zwischen Systemen, dem grenzüberschreitenden Zugang zu Beweismitteln und der Fähigkeit technischer Standards – einschließlich der derzeit für KI und andere aufkommende Technologien entwickelten Standards – ab, in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen zu funktionieren.
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