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  2. EU

Die Kommission wird eine europäische Unternehmenskoalition gegen Menschenhandel gründen

2eu.brussels
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16 Oktober 2026, 21:50
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EU
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Die Europäische Kommission nimmt in ihre neue Strategie gegen Menschenhandel eine europäische Koalition von Unternehmen auf, die darauf abzielt, Ausbeutungsrisiken zu verringern und dabei zu helfen, Fälle schneller zu erkennen. Die Strategie sieht außerdem eine engere Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden über die Europäische Arbeitsbehörde vor, vor dem Hintergrund, dass in der EU 2023 und 2024 mehr als 20.000 Opfer registriert wurden.

Die Europäische Kommission wird eine europäische Koalition von Unternehmen gegen Menschenhandel schaffen und möchte die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten über die Europäische Arbeitsbehörde intensivieren. Die beiden Maßnahmen sind Teil der neuen EU-Strategie gegen Menschenhandel, die am 16. Oktober vorgestellt wurde und besser auf Arbeitsausbeutung, Online-Rekrutierung und den zunehmend grenzüberschreitenden Charakter der Menschenhandelsnetzwerke reagieren soll.

Kurz zusammengefasst

Die Kommission wird eine europäische Unternehmenskoalition zur Verhinderung von Ausbeutung und zur schnelleren Erkennung von Menschenhandelsrisiken schaffen.

Die Arbeitsaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen über die Europäische Arbeitsbehörde enger zusammenarbeiten, mit Schwerpunkt auf Arbeitsausbeutung.

In der EU wurden 2023 und 2024 mehr als 20.000 Opfer registriert, 16,1% mehr als im Zeitraum 2021-2022.

Die Strategie befasst sich auch mit der Rekrutierung über Online-Plattformen sowie mit dem Einsatz von Technologie und künstlicher Intelligenz durch Menschenhändler.

Das Dokument legt politische Leitlinien und Maßnahmen der Kommission fest, führt jedoch an sich keine neuen rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen ein.

Die Einbindung des Privatsektors ist eine der sechs Stoßrichtungen der neuen Strategie. Die Kommission geht davon aus, dass Unternehmen bei der Rekrutierung, der Vergabe von Unteraufträgen, in Lieferketten oder am Arbeitsplatz auf Risiken von Menschenhandel und Ausbeutung stoßen können und dazu beitragen können, Signale zu erkennen, die Behörden schwerer feststellen. Die angekündigte europäische Koalition soll einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Prävention und Früherkennung schaffen. Die nun veröffentlichten Dokumente legen jedoch weder eine Liste der teilnehmenden Unternehmen noch ein genaues Startdatum oder zusätzliche Verpflichtungen für nicht teilnehmende Unternehmen fest.

Dieselbe Komponente der Strategie betrifft die Arbeitsaufsichtsbehörden. Die Kommission erklärt, dass sie die Mitgliedstaaten dabei unterstützen wird, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden über die Europäische Arbeitsbehörde zu stärken. Besonders wichtig ist dies in Fällen von Arbeitsausbeutung, bei denen die Identifizierung eines Opfers während einer Kontrolle an einem Arbeitsplatz beginnen kann, bevor der Fall die Polizei oder Staatsanwälte erreicht.

Die Europäische Arbeitsbehörde verfügt bereits über Erfahrung in der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden in Fällen mit grenzüberschreitender Dimension, und gemeinsame Treffen zwischen Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsstrukturen haben unter anderem Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung behandelt. Die neue Strategie macht die ELA nicht zu einer europäischen Behörde, die die nationalen Aufsichtsbehörden ersetzt. Kontrollen und Durchsetzungsbefugnisse bleiben in erster Linie national, während die europäische Rolle darin besteht, die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Die Kommission begründet den veränderten Ansatz auch mit der Entwicklung des Menschenhandels. In den EU-Mitgliedstaaten wurden 2023 und 2024 mehr als 20.000 Opfer registriert, 16,1% mehr als in den beiden vorangegangenen Jahren. Die Zahl bezieht sich auf von den Behörden identifizierte und registrierte Opfer und stellt keine Schätzung aller gehandelten Personen dar. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten können sowohl das Ausmaß des Phänomens als auch die Fähigkeit der Behörden widerspiegeln, Opfer aufzuspüren und zu registrieren.

Ausbeutung beschränkt sich nicht auf sexuelle Ausbeutung. Die europäischen Daten umfassen Opfer von Arbeitsausbeutung, erzwungener Kriminalität, erzwungener Bettelei, Zwangsheirat und anderen Formen. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass Menschenhandel zunehmend mit Technologie verbunden ist, wobei Online-Plattformen und digitale Instrumente zur Kontaktaufnahme, Rekrutierung, Manipulation oder Kontrolle der Opfer genutzt werden.

Die erste Stoßrichtung der Strategie ist folglich der bessere Einsatz von Technologie für Prävention, Aufdeckung und Ermittlungen. Die Kommission möchte, dass die Reaktion der Behörden mit den von Menschenhändlern eingesetzten digitalen Methoden Schritt hält, einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz. Die Strategie schafft keine neue Straftat im Zusammenhang mit KI, stellt die Untersuchung des digitalen Umfelds jedoch unter die operativen Prioritäten.

Eine weitere Stoßrichtung zielt auf die Zerschlagung grenzüberschreitender Netzwerke im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Die Kommission schlägt eine engere polizeiliche Zusammenarbeit, informationsgestützte Ermittlungen, die Verfolgung von Finanzströmen und die Rückgewinnung von Vermögenswerten vor. Die Logik dahinter ist, dass die Beseitigung einer individuellen Ausbeutungssituation nicht ausreicht, wenn die kriminelle Struktur, die Einnahmen und die Rekrutierungsmechanismen intakt bleiben.

Die Strategie befasst sich gesondert mit Risiken, die entlang von Migrationsrouten entstehen. Nach den von der Kommission verwendeten Daten waren 36% der registrierten Opfer EU-Bürger, während 64% Bürger aus Ländern außerhalb der Union waren. Screening-Maßnahmen, Verfahren an den Grenzen und Schutzvorkehrungen in Aufnahmesystemen werden als Punkte dargestellt, an denen gefährdete Personen früher identifiziert werden können. Menschenhandel setzt jedoch nicht zwangsläufig das Überschreiten einer Grenze voraus, und Staatsangehörige eines Landes können sogar im eigenen Land ausgebeutet werden.

Krisen bilden eine weitere Risikokategorie. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem mit der Ukraine verbundenen Aktionsplan gegen Menschenhandel beabsichtigt die Kommission, operative Leitlinien für die Erkennung und Bewältigung von Menschenhandelsrisiken in Krisensituationen zu entwickeln. Daran sollen EU-Agenturen, nationale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt werden.

Die letzte Säule betrifft den Schutz gefährdeter Personen und der Opfer. Die Kommission besteht darauf, dass die Unterstützung und die Rechte der Opfer Bestandteil der polizeilichen und justiziellen Reaktion bleiben und keine separate Phase darstellen, die erst nach Abschluss der Ermittlungen beginnt. Eine frühzeitige Identifizierung ist auch für den Zugang zu Dienstleistungen, Schutz und nationalen Überweisungsmechanismen wichtig.

Für Rumänien bleibt das Problem auch jenseits europäischer Vergleiche relevant. Die Nationale Agentur zur Bekämpfung des Menschenhandels registrierte 2025 707 Opfer, nach 610 im Jahr 2024. ANITP weist darauf hin, dass sexuelle Ausbeutung die wichtigste Ausbeutungsform geblieben ist, während Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und die Rekrutierung über digitale Mittel weiterhin gesonderte Maßnahmen erfordern. Die nationalen Daten werden über ein eigenes Identifizierungssystem erstellt und dürfen nicht mechanisch mit den Eurostat-Gesamtzahlen gleichgesetzt werden, die der europäischen Berichterstattungsmethodik folgen.

Die neue Strategie folgt auf die Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die 2024 geänderte Richtlinie erweiterte den EU-Rahmen auf Formen wie die Ausbeutung der Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption, stärkte den Opferschutz und führte neue Anforderungen an Prävention und Koordinierung ein. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 15. Juli 2026 Zeit, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen.

Die Strategie vom Oktober 2026 ersetzt diese Richtlinie nicht und ändert an sich nicht die geltenden Rechtsvorschriften. Sie legt die Prioritäten der Kommission für die nächste Phase fest, einschließlich der Zusammenarbeit mit Unternehmen, Arbeitsaufsichtsbehörden, EU-Agenturen, Partnerstaaten und internationalen Organisationen. Das Europäische Parlament und der Rat werden das Dokument erörtern, während der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels mit den nationalen Koordinatoren und den anderen Akteuren an der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen arbeiten wird.

https://2eu.brussels/ro/news/comisia-va-crea-o-coalitie-europeana-a-companiilor-impotriva-traficului-de-persoane

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