31 Januar 13:42
Landwirte in Frankreich, Rumänien und Belgien beantragen Ausnahmeregelungen von den EU-Vorschriften, u. a. für das Liegenlassen einer Parzelle ohne Bewirtschaftung.
Ioana Licu

Wirtschaft
foto: profimediaimages
Zu den gemeinsamen Forderungen der französischen, rumänischen und belgischen Landwirte gehört eine Ausnahmeregelung von der EU-Regelung für den GLÖZ8, die besagt, dass jährlich 7 % der Ackerfläche eines Betriebs unbewirtschaftet bleiben müssen. Außerdem fordern sie ähnliche Regeln für Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU.