Das Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration Spaniens hat ein Projekt für ein königliches Dekret vorgeschlagen, das die Gewährung einer Witwenrente an unverheiratete Paare ermöglicht, die mindestens fünf Jahre zusammengelebt haben. Wenn das Paar Kinder hat oder die Partner bereits als unverheiratete Partner registriert sind, wird der erforderliche Zeitraum auf zwei Jahre verkürzt.
Um von der Rente zu profitieren, müssen die Paare Nachweise über eine stabile Co-Habitation vorlegen. Die Maßnahme kann rückwirkend für Personen angewendet werden, die ihren Partner vor dem 1. Januar 2022 verloren haben. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 936,3 Euro pro Monat, wobei die Mehrheit der Begünstigten Frauen sind. Das Projekt setzt den Trend zur Erweiterung der Rechte für unverheiratete Paare fort und legt klare Anforderungen für den Zugang zu Witwenentschädigungen fest.