Das Verfahren zur Ernennung des Kandidaten Rumäniens für das Amt des Richters am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde am 27. August in einer Sitzung der Regierung genehmigt. Rumänien muss einen Kandidaten bis zum Ablauf des Mandats des derzeitigen Richters, Ion Gâlea, am 6. Oktober vorschlagen.
Die Bekanntmachung über die Auswahl wird am 21. September veröffentlicht, und die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist der 7. Oktober. Eine Kommission, die aus Vertretern des Justizministeriums, des Außenministeriums und anderer Institutionen besteht, wird die Kandidaten bewerten, wobei die juristische Qualifikation, die berufliche Erfahrung und die Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Die Anhörung der Kandidaten findet zwischen dem 2. und 4. November statt, und die Ergebnisse werden am 6. November bekannt gegeben. Der endgültige Vorschlag wird von der Regierung genehmigt und bis zum 27. November an den Rat der Europäischen Union übermittelt.
Die Richter des EuGH werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, wobei die Stellungnahme des Ausschusses gemäß Art. 255 AEUV in diesem Prozess entscheidend ist.
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