Die von der derzeitigen Regierung beschlossenen Steuermaßnahmen sehen vor, dass Priester und Klosterpersonal ab dem 1. September 2025 nicht mehr im Rahmen des Krankenversicherungssystems versichert sind. Sie können sich nur noch durch Zahlung eines individuellen Beitrags in zwei Raten krankenversichern. Die einzige Ausnahme sind Personen mit sehr geringem Einkommen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem bestätigte Einkünfte aus religiösen Aktivitäten und Kerzenverkäufen zur Aufnahme in die Liste der Beitragszahler geführt hatten.
Quellen
Preoții, călugării și călugărițele nu se vor mai putea trata în spitale dacă nu plătesc asigurare medicală la stat / ”Dacă până acum făceau parte din categoria exceptată de la plată, din 1 septembrie 2025 vor trece în rândul celor care trebuie să achite contribuția”
Preoții și personalul monahal vor plăti contribuția la sănătate. Din 1 septembrie, nu vor mai fi exceptați de la plata CASS
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