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Der Minister für europäische Fonds erklärte, dass es noch keine endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich des Meilensteins im PNRR in Bezug auf die Sonderrenten gibt. Obwohl die technische Bewertung durchgeführt wurde, wurde sie nicht veröffentlicht. Die Verzögerung ist auf eine Verfahrensentscheidung zurückzuführen, da Rumänien kürzlich auch den Antrag auf Zahlung 4 eingereicht hat, und die EU bevorzugt es, beide Anträge gemeinsam zu prüfen.
Der Minister betonte den konstruktiven Dialog mit Brüssel und äußerte vorsichtigen Optimismus hinsichtlich der Genehmigung des Antrags auf Zahlung 3. Die Reform der Sonderrenten für Richter wurde am 27. Februar 2026 verkündet, nachdem sie vom Verfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt wurde, nach mehreren Verschiebungen. Der Abschluss der Reform wurde auf den 30. November 2025 festgelegt, und die vorherigen Regierungen hatten Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Das Projekt wurde am 2. Dezember im Parlament durch Übernahme der Verantwortung verabschiedet, nachdem die erste Version im Oktober 2025 vom Verfassungsgericht abgelehnt wurde.
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