14 August 17:41

Aktualität
sursa foto: facebook.com/ Ministerul Justiției
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Haftung von Geschäftsführern zu verschärfen, u.a. durch ein Verbot der Gründung von Unternehmen für die Dauer von fünf Jahren nach einer Bestrafung und durch eine Klarstellung der Rechnungslegungspflichten. Er regelt betrügerische Verkäufe an verbundene Unternehmen und führt die Vermutung ein, dass bei Nichtvorlage von Jahresabschlüssen keine Rechnungslegung erfolgt. Zu den Maßnahmen gehören die Benachrichtigung von Steuergläubigern, die Beschränkung der angeschlossenen Gläubiger auf den Gläubigerausschuss und die Verkürzung der Dauer von Insolvenzverfahren durch regelmäßige Überprüfungen und öffentliche Versteigerungen. Die Behörden sind der Ansicht, dass die Änderungen das Geschäftsklima verbessern und die Rechte der Gläubiger schützen werden.