3 Oktober 19:45
Aktualität
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Fahrzeugbesitzer, deren Fahrzeuge beschädigt sind, können Entschädigungen aus dem kommunalen Haushalt beantragen, durch ein Verfahren in drei Schritten: Meldung des Vorfalls innerhalb von 48 Stunden, Einreichung des Antrags innerhalb von 72 Stunden und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente. Die Entschädigungen decken die Reparaturkosten, Arbeitskosten, Transport und im Falle einer Totalschaden den Wert des Fahrzeugs. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um von Entschädigungen zu profitieren.