Die Nationale Umweltschutzbehörde hat der Stadtverwaltung des Sektors 3 eine Geldstrafe auferlegt, durch die Direktion für die Verwaltung des öffentlichen Eigentums, für nicht genehmigte Arbeiten, die im IOR-Park durchgeführt wurden. Die Kontrolle wurde nach Beschwerden über die Arbeiten im Bereich des Parkplatzes in der Lotrioara-Straße durchgeführt. Die Kommissare entdeckten die Entfernung des Metallzauns, der den Parkplatz vom Grünbereich trennt, sowie das Abtragen des Asphalts über eine Breite von etwa 80–100 cm.
Die Vertreter der Stadtverwaltung konnten die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, um die Einhaltung der Umweltauflagen nachzuweisen. Die Umweltschutzbehörde hat Maßnahmen ergriffen und festgelegt, dass die Arbeiten nur nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen fortgesetzt werden dürfen und dass der Grünbereich zum Wohle der Gemeinschaft geschützt werden muss.
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