Im Kontext der zunehmenden Bedrohungen gegenüber Richtern hat die Regierung Rumäniens am 5. Dezember 2025 einen Beschluss gefasst, der festlegt, dass der Schutz dieser Personen, ihrer Familienangehörigen und ihres Eigentums von der rumänischen Polizei gewährleistet wird.
Das normative Dokument detailliert die speziellen Schutzmaßnahmen, die Anwendungsbedingungen und ändert den Beschluss der Regierung Nr. 719/2005 über den Schutz der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Schutzmaßnahmen können von den Leitern der Gerichte oder Staatsanwaltschaften angefordert werden, und im Falle einer unmittelbaren Bedrohung können die Richter direkt den Schutz der Polizei anfordern. Der Beschluss definiert auch die Pflichten der Richter und der beteiligten Institutionen sowie die Verfahren zur Aussetzung und Anfechtung der Maßnahmen. Das Recht auf Schutz ist durch das Gesetz Nr. 303/2022 geregelt.