Das Ziel dieser Maßnahme ist die Effizienzsteigerung des Prozesses zur Einziehung von Bußgeldern und die Beseitigung von Verzögerungen bei der Überweisung der Beträge an die kommunalen Haushalte. Das normative Dokument sieht die Eröffnung eines einheitlichen Kontos und die Verwendung einer einheitlichen Buchführung für die Bußgeldbescheide vor. Die Opposition hat Bedenken hinsichtlich möglicher Verzögerungen bei der Einziehung der Bußgelder durch die kommunalen Haushalte geäußert, obwohl die Regierung versichert hat, dass die Beträge automatisch überwiesen werden. Das Projekt wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 203/2018 und dem Straßenverkehrsgesetz erstellt und legt die Zahlungsmethoden fest, einschließlich verschiedener Bankmethoden und Barzahlungen bei den Einheiten der Schatzkammer.
Quellen