Die Regierung beabsichtigt, am Donnerstag eine Notverordnung zu genehmigen, um die notwendigen Maßnahmen für die Organisation der Wahlen am 7. Dezember 2025 zu regeln, die die Wahl des allgemeinen Bürgermeisters von Bukarest, des Präsidenten des Kreisrates Buzău und der Bürgermeister anderer 12 Gemeinden umfassen. Die Entschädigungen für das Personal, das am Wahlprozess beteiligt ist, werden je nach Funktion zwischen 128 und 248 Lei pro Tag variieren. Außerdem wird eine Protokollentschädigung von 35 Lei pro Tag für die Mitglieder der Wahlbüros und das technische Personal gewährt. Die Regierung wird ein Pilotprojekt in mindestens 6 Wahllokalen in Bukarest umsetzen, um die Stimmabgabe für Wähler mit Sehbehinderungen zu erleichtern, wobei die Kosten aus dem Staatshaushalt getragen werden. Die Kandidaturen für die Ämter des allgemeinen Bürgermeisters der Hauptstadt und des Präsidenten des Kreisrates Buzău können zwischen dem 12. und 17. November gemäß dem festgelegten Wahlkalender eingereicht werden.
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