Die Regierung hat eine Übergangsfrist von 12 Monaten genehmigt, um den versicherten Personen den Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung zu erleichtern, da das nationale Programm für palliative Pflege bis heute nicht umgesetzt wurde. Diese Maßnahme gewährleistet die Kontinuität der medizinischen Dienstleistungen für Patienten, die palliative Pflege benötigen, und verhindert, dass der Zugang zu diesen wesentlichen Dienstleistungen blockiert wird.
Während der Übergangszeit können Patienten von palliativmedizinischer Versorgung zu Hause, in der Fachambulanz und im Rahmen der Tagesklinik profitieren, wobei all dies Teil des durch die Regierungsverordnung Nr. 521/2023 regulierten Basisdienstleistungspakets ist. Der Zugang zu diesen Dienstleistungen ist davon abhängig, dass die Patienten keine ähnlichen Behandlungen im Rahmen des neuen kurativen Gesundheitsprogramms erhalten. Die Krankenkassen können Verträge mit Anbietern von palliativmedizinischer Versorgung abschließen, einschließlich für Dienstleistungen zu Hause und in der Ambulanz. Außerdem wird der Verwaltungsprozess vereinfacht, sodass Anbieter, die am 31. Dezember 2025 vertragliche Beziehungen hatten, ohne eine neue Vertragsperiode fortfahren können.
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