vor 4 Stunden
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Die eingeschlossenen Gemeinden sind Chișcani (Brăila), Valea Salciei (Buzău), Jucu (Cluj), Călărași, Padeș (Gorj), Șelimbăr (Sibiu), Șărmășag (Sălaj), Broșteni (Suceava), Negrilești (Vrancea) und Pietrari (Vâlcea). Diese Maßnahme wird es den Gemeinden ermöglichen, nicht rückzahlbare Finanzierungen für Projekte im Bereich der touristischen Infrastruktur, Technik und Umweltschutz zu gewinnen. Das Ministerium für Entwicklung hat betont, dass die touristischen Ressourcen zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der lokalen Identität beitragen. Der genehmigte Rechtsakt ergänzt eine bestehende Verordnung, die die Gemeinden mit touristischem Potenzial regelt.