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Die Europäische Union hat einen ehrgeizigen Plan, DigitalJustice@2030, vorgestellt, der die digitale Transformation der Justizsysteme bis 2030 zum Ziel hat. Dieser umfasst zwei wesentliche Dokumente: die Strategie DigitalJustice@2030 und die Europäische Strategie für die Justizbildung 2025–2030, die 14 Maßnahmen zur Einführung moderner Technologien und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorschlagen. Ein zentrales Element des Plans ist die Entwicklung des Europäischen Rechtsdatenraums, der den Online-Zugang zu standardisierter Gesetzgebung und Rechtsprechung ermöglichen wird.
Die Strategie sieht die Schaffung eines 'IT-Werkzeugkastens' zur Wiederverwendung bestehender digitaler Lösungen vor, um die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Kommission wird die Interoperabilitätsprobleme in den gerichtlichen Videokonferenzen analysieren und freiwillige technische Anforderungen festlegen. Ein Umsetzungszeitplan beschreibt die Fristen für den Betrieb von Datenbanken und elektronischen Kommunikationssystemen.
Darüber hinaus betont die Kommission die Bedeutung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz, mit Beispielen wie dem KI-Assistenten OLGA aus Deutschland, der bei der Bearbeitung von Fällen hilft. Dennoch muss die Nutzung von KI die EU-Gesetzgebung respektieren, und KI-Tools können die Entscheidungen von Richtern nicht ersetzen. Die Kommission wird erhebliche Mittel für die Digitalisierung der Justiz im Rahmen des zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 bereitstellen.
Zusätzlich wird die Europäische Strategie für die Justizbildung die digitalen Kompetenzen der Fachleute im Justizwesen entwickeln und sicherstellen, dass sie auf die Nutzung digitaler Technologien vorbereitet sind. Der Erfolg dieser Strategie hängt von der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und den Netzwerken der Justizbildung ab.
Die Strategie sieht die Schaffung eines 'IT-Werkzeugkastens' zur Wiederverwendung bestehender digitaler Lösungen vor, um die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Kommission wird die Interoperabilitätsprobleme in den gerichtlichen Videokonferenzen analysieren und freiwillige technische Anforderungen festlegen. Ein Umsetzungszeitplan beschreibt die Fristen für den Betrieb von Datenbanken und elektronischen Kommunikationssystemen.
Darüber hinaus betont die Kommission die Bedeutung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz, mit Beispielen wie dem KI-Assistenten OLGA aus Deutschland, der bei der Bearbeitung von Fällen hilft. Dennoch muss die Nutzung von KI die EU-Gesetzgebung respektieren, und KI-Tools können die Entscheidungen von Richtern nicht ersetzen. Die Kommission wird erhebliche Mittel für die Digitalisierung der Justiz im Rahmen des zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 bereitstellen.
Zusätzlich wird die Europäische Strategie für die Justizbildung die digitalen Kompetenzen der Fachleute im Justizwesen entwickeln und sicherstellen, dass sie auf die Nutzung digitaler Technologien vorbereitet sind. Der Erfolg dieser Strategie hängt von der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und den Netzwerken der Justizbildung ab.
Quellen
Bruxelles dă startul programului „Justiția Digitală 2030”, cu investiții în digitalizare și formare în inteligență artificială
Comisia Europeană prezintă o strategie de transformare și digitalizare a sistemelor de justiție din UE: Contribuim la competitivitatea economiei noastre și ne asigurăm că tehnologia este în serviciul cetățenilor