Der Oberste Gerichtshof hat am Montag die Freisprechung von Florian Bodog, dem ehemaligen Minister für Gesundheit und aktuellen Senator, in dem Verfahren entschieden, in dem er wegen Amtsmissbrauchs angeklagt war. In erster Instanz war Bodog zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Vorwürfe der DNA besagten, dass Bodog in der Zeit von 2017-2018 die Unterschriften auf den Arbeitsverträgen gefälscht haben soll, um die Abwesenheit einer Beraterin von der Arbeit zu rechtfertigen, die ein Jahr lang Gehalt bezogen hatte, ohne anwesend zu sein.
Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Elemente des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt sind, und argumentierte, dass die Tätigkeit des persönlichen Beraters keine ständige physische Anwesenheit erfordert. Das Gericht betonte, dass administrative Unregelmäßigkeiten nicht strafrechtlich verfolgt werden können und dass die Straftaten des intellektuellen Betrugs mit dem Amtsmissbrauch verbunden sind, der nicht nachgewiesen wurde. Bodog wurde vorgeworfen, Dokumente unterschrieben zu haben, um die Anwesenheit der Beraterin zu bestätigen, die dadurch unrechtmäßig Gehälter in Höhe von 75.656 Lei erhalten hat.
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