Mittwoch 13:01
.webp)
Aktualität
Foto: pixabay.com/ro
Das verabschiedete Gesetz legt fest, dass die Teilnahme von Inhabern und internationalen Personen in Bildungseinrichtungen an Prozessen über Videokonferenzen erfolgt, wobei die physische Anwesenheit nur in Ausnahmefällen erforderlich ist. Ziel ist es, das Justizsystem zu optimieren und die Transport- und Sicherheitskosten zu senken, inspiriert von den Erfahrungen der Pandemie. Diese Änderung des Gesetzes Nr. 135/2010 reagiert auf Missbräuche im Zusammenhang mit fiktiven Übertragungsanträgen und ermöglicht eine schnellere und effizientere Bearbeitung der Fälle.