Das neue Gesetz zur Bewirtschaftung der Braunbärenpopulation in Rumänien tritt am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, in Kraft und legt für dieses Jahr Präventions- und Interventionsquoten fest. Insgesamt dürfen bis zum 31. Dezember 969 Exemplare entnommen werden, davon 859 im Rahmen der Prävention und 110 durch Intervention.
Das Gesetz Nr. 190/2026 ändert die Dringlichkeitsverordnung Nr. 81/2021 und verteilt die Präventionsquote auf 528 Jagdreviere in mehreren Landkreisen. Die Exemplare dürfen von Jägern unter der Koordination des fachlich zuständigen technischen Personals und mit den gesetzlich erlaubten Methoden entnommen werden. Die Interventionsquote obliegt dem technischen Personal und kann durch die Methoden „auf dem Ansitz“ und „bei der Pirsch“ umgesetzt werden.
Weibliche Tiere, die von Jungtieren unter zwei Jahren begleitet werden, dürfen nicht entnommen werden. Ebenfalls geschützt sind Gebiete, in denen die Jagd verboten ist. Das Gesetz schreibt außerdem Regeln für die Entnahme von Exemplaren und die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Alters- und Geschlechtskategorien vor.
Der Mechanismus wird auch 2027 angewendet. Ab 2028 werden die Quoten jährlich bis zum 15. Mai auf der Grundlage einer genetischen Studie sowie von Daten zum Bestand, zur genetischen Vielfalt und zur Struktur der Bärenpopulation festgelegt.
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