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Das Berufungsgericht Bukarest hat am Dienstag entschieden, die fünfjährige Haftstrafe des ehemaligen Chefs der ANAF, Sorin Blejnar, aufzuheben, da die Taten, wegen derer er angeklagt wurde, verjährt sind.
Blejnar wurde 2019 wegen Einflussnahme verurteilt, da er beschuldigt wurde, 12 Millionen Lei von einem Geschäftsmann erhalten zu haben.
Nach seiner vorzeitigen Entlassung im Jahr 2021 hat Blejnar 2023 eine Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass die Taten zum Zeitpunkt der Verurteilung verjährt waren. Das Berufungsgericht wies zunächst die Beschwerde zurück, aber am Dienstag akzeptierte es einen zweiten Antrag und stellte fest, dass die Verjährungsfrist ab dem ersten materiellen Akt berechnet wird, gemäß einer kürzlichen Regelung des Obersten Gerichts.
Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig, und Blejnar wird in diesem Fall nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
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