Das Berufungsgericht Bukarest (CAB) wird am Mittwoch in dem von der AUR-Anwältin Silvia Uscov eingereichten Verfahren entscheiden, die die Ernennung der Richter Dacian Dragoș und Mihai Busuioc zum Verfassungsgericht (CCR) anfechtet.
Die Anträge auf Aussetzung dieser Ernennungen wurden bereits dreimal verschoben. Uscov behauptet, dass die beiden nicht die Voraussetzung von 18 Jahren Berufserfahrung im juristischen Bereich erfüllen. Das CAB hat kürzlich einen Antrag auf Aussetzung für Dragoș abgelehnt und beschlossen, das CCR um Klarstellungen zur juristischen Tätigkeit zu bitten. Tudorel Toader, ehemaliger Richter am CCR, ist der Ansicht, dass beide Anträge abgelehnt werden, da die Ernennung von Busuioc nicht angefochten werden kann, da sie durch einen Beschluss des Senats erfolgt ist. Dacian Dragoș ist Universitätsprofessor und Experte für Verwaltungsrecht, während Mihai Busuioc Präsident der Rechnungskammer war, bevor er Richter am CCR wurde.
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