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Der AUR-Abgeordnete Dan Tănasă ist von den Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassations- und Justizgericht in Freiheit wegen Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung vor Gericht gestellt worden. Das Verfahren betrifft am 19. August 2025 in einem sozialen Netzwerk veröffentlichte Äußerungen, mit denen der Parlamentarier die Öffentlichkeit dazu aufgefordert haben soll, ausländische Arbeitnehmer aus Afrika und Asien, die in Rumänien arbeiten, zu diskriminieren.
Der Anklageschrift zufolge soll Dan Tănasă seine Follower aufgefordert haben, Bestellungen abzulehnen, die nicht von Rumänen ausgeliefert werden, und den „Import ungelernter Arbeitskräfte aus Asien und Afrika“ nicht zu fördern. Die Staatsanwälte vertreten die Auffassung, dass sich die Äußerungen gegen eine durch Rasse, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit und Religion definierte Personengruppe richteten und die auf gegenseitigem Respekt beruhenden sozialen Beziehungen beeinträchtigen konnten.
Die Ermittler erklärten, dass die parlamentarische Immunität Abgeordnete und Senatoren nur für die im Rahmen ihres Mandats abgegebenen Stimmen und politischen Äußerungen schützt. Sie verhindert keine strafrechtliche Verfolgung wegen Handlungen, die keinen Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit haben. Die Anklageschrift wurde an das Oberste Kassations- und Justizgericht übermittelt, das für die Verhandlung des Falls in erster Instanz zuständig ist. Die Erhebung der Anklage bedeutet nicht, dass seine Schuld festgestellt wurde.
統,Quellen
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