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Călin Georgescu erscheint am Donnerstag erneut vor den Richtern des Bukarester Gerichts, die seinen Antrag prüfen werden, die Untersuchungshaft durch eine mildere Maßnahme wie Hausarrest oder gerichtliche Kontrolle zu ersetzen.
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat befindet sich in seiner zweiten Untersuchungshaftperiode, für 30 Tage, nachdem das Berufungsgericht Bukarest der Beschwerde der DIICOT-Staatsanwälte stattgegeben und die restriktivste Maßnahme verlängert hatte. Georgescu wird in diesem Verfahren wegen Betrugs mit besonders schweren Folgen und der fortgesetzten Bildung einer organisierten kriminellen Gruppe untersucht.
Der am Donnerstag geprüfte Antrag ist nicht der erste dieser Art. Auf den vorherigen Antrag hin hatte das Bukarester Gericht beschlossen, Georgescu unter Hausarrest zu stellen, doch die Entscheidung wurde infolge der Beschwerde der Staatsanwälte vom Berufungsgericht Bukarest aufgehoben.
Die Entscheidung des Bukarester Gerichts wird nicht endgültig sein. Eine etwaige Beschwerde wird ebenfalls vom Berufungsgericht Bukarest entschieden. Insgesamt ist Călin Georgescu laut den in diesem Fall vorgelegten Informationen in fünf Strafverfahren verwickelt.
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