Gegen den Betreiber der Baustelle, die zum Rathaus von Sektor 1 gehört, wurde ein Bußgeld verhängt, weil in der Umgebung der Baustelle Staub aufgewirbelt wurde und kein System zum Besprühen und Reinigen der Räder von Lastwagen, die das Gebiet durchfuhren, vorhanden war. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemissionen vorschreiben.
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