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Das Formular 212 ist jetzt ausschließlich online verfügbar, was den Prozess vereinfacht und die Bürokratie reduziert. Es richtet sich an Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, Mieten, Landwirtschaft, Investitionen und Kryptowährungen. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der vorab ausgefüllten Einkommensteuererklärung, die automatisch auf der Grundlage der vorhandenen Steuerinformationen generiert wird und es den Steuerpflichtigen ermöglicht, die Daten vor der Einreichung zu überprüfen und zu korrigieren. Die Erklärung kann online, per Post oder direkt im Bürgeramt eingereicht werden, mit einer Frist bis zum 25. Mai 2026. Außerdem wurde die Pflicht zur Einreichung von Schätzungen während des Jahres abgeschafft, sodass die Steuerpflichtigen nur die tatsächlich erzielten Einkünfte melden müssen.
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