Eine Frau aus Hessen, Deutschland, hat mit einer schwierigen finanziellen Situation zu kämpfen, da sie fast 60.000 Euro zurückzahlen muss, nachdem sie über 20 Jahre sowohl die Hinterbliebenenrente als auch ihre eigene Altersrente erhalten hat, ohne dies zu melden.
Das Sozialgericht Hessen hat entschieden, dass sie die Pflicht verletzt hat, die Behörden über finanzielle Änderungen zu informieren. Die Frau, die jetzt 86 Jahre alt ist, begann 1996, die Hinterbliebenenrente zu beziehen, und ab 1999 erhielt sie auch ihre eigene Rente, was zu einer Überzahlung von über 59.831 Euro führte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Nachlässigkeit schwerwiegend war, da die Frau gewarnt worden war, jegliches zusätzliches Einkommen zu melden. Obwohl sie behauptete, in gutem Glauben gehandelt zu haben, wies das Gericht den Antrag auf teilweise Erlass der Schulden zurück und stellte fest, dass die Verjährungsfrist nicht verletzt worden war.
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