Der Ausschuss für Umweltfragen, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat sich für eine vorübergehende Vereinfachung bestimmter administrativer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung ausgesprochen, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme jedoch dahingehend eingeschränkt, dass ausschließlich in der Union niedergelassene kleine und mittlere Unternehmen davon profitieren. Unternehmen außerhalb der EU wären weiterhin verpflichtet, bevollmächtigte Vertreter zu benennen; die Verantwortung der Hersteller für die Verwaltung von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus, auch wenn diese zu Abfällen werden, entfällt nicht.
Kurz zusammengefasst
ENVI verabschiedete die Position zu Batterien und Verpackungen mit 74 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und vier Enthaltungen.
Die Position zu Textilien, Schuhen, elektronischen Geräten und Einwegkunststoffprodukten wurde mit 72 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und fünf Enthaltungen angenommen.
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters generell bis 2035 auszusetzen. ENVI möchte die Ausnahme jedoch auf in der EU niedergelassene KMU beschränken.
Unternehmen außerhalb der Union müssten weiterhin bevollmächtigte Vertreter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung benennen.
Die Ausnahme wäre befristet und würde automatisch enden, sobald die horizontalen europäischen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft in Kraft treten. Die Positionen von ENVI müssen zunächst im Plenum bestätigt werden.
Die Maßnahmen betreffen die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, bekannt unter der Abkürzung EPR. Im Rahmen dieser Vorschriften tragen Unternehmen, die Produkte auf den europäischen Markt bringen, auch nach dem Verkauf Verantwortung, einschließlich für die Phase, in der die Produkte zu Abfällen werden. Das System soll sicherstellen, dass ein Teil der Kosten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Behandlung und Bewirtschaftung von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus von den Herstellern getragen wird.
Eine der mit diesen Systemen verbundenen administrativen Verpflichtungen ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielte darauf ab, diese Anforderung bis 2035 umfassender auszusetzen, bis ein kohärenterer europäischer Rahmen für die Kreislaufwirtschaft geschaffen ist. ENVI entschied sich jedoch für einen engeren Ansatz und vertritt die Auffassung, dass die Vereinfachung in erster Linie kleinen und mittleren europäischen Unternehmen zugutekommen sollte, ohne die Verpflichtungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union zu verringern.
Nach der angenommenen Position wäre die Aussetzung für in der EU niedergelassene KMU verfügbar. In der Mitteilung des Parlaments werden KMU in diesem Zusammenhang als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen EUR oder einer jährlichen Gesamtbilanzsumme von weniger als 43 Millionen EUR definiert. Unternehmen, die nicht in der Union niedergelassen sind, müssten weiterhin bevollmächtigte Vertreter benennen.
Diese Abgrenzung hat auch eine wettbewerbliche Dimension. Würde die Verpflichtung sowohl für europäische Unternehmen als auch für Unternehmen aus Drittstaaten gleichermaßen ausgesetzt, würden Firmen, die auf dem Binnenmarkt verkaufen, ohne dort niedergelassen zu sein, von derselben administrativen Entlastung profitieren. Die Position von ENVI behält den Vertreter für Betreiber außerhalb der EU bei und bietet gleichzeitig europäischen KMU eine vorübergehende Vereinfachung.
Die beiden Abstimmungen betreffen unterschiedliche Produktgruppen. Im Dossier zu Batterien und Verpackungen wurde die Position mit 74 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und vier Enthaltungen angenommen. Im zweiten Dossier, das Textilien, Schuhe, elektronische Geräte und Einwegkunststoffprodukte betrifft, gab es 72 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und fünf Enthaltungen. Das Sitzungsprotokoll bestätigt die Annahme beider Positionen im namentlichen Abstimmungsverfahren, während die Mitteilung des Parlaments die vollständigen Ergebnisse enthält.
In beiden Fällen handelt es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um eine administrative Maßnahme, die das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nicht aufhebt. Die Unternehmen bleiben für die im EPR-Regime vorgesehenen Verpflichtungen verantwortlich. Was für die vom Parlament erfasste Kategorie vorübergehend ausgesetzt wird, ist die zusätzliche Pflicht zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
ENVI fordert zudem umfassendere Vereinfachungsmaßnahmen. Die Abgeordneten wollen eine bessere Wiederverwendung und gemeinsame Nutzung von Informationen, die den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten bereits übermittelt wurden, interoperable digitale Systeme und gemeinsame Berichtsanforderungen. Ziel ist es, Situationen zu verringern, in denen dasselbe Unternehmen ähnliche Informationen über unterschiedliche nationale Mechanismen übermitteln muss, um europäische Vorschriften einzuhalten, die auf demselben Grundprinzip beruhen.
Die Berichterstatterin Ingeborg ter Laak stellte die Maßnahme als Übergangslösung für kleine Unternehmen dar, bis die EU einen kohärenteren horizontalen Rahmen verabschiedet. Laut der Mitteilung des Parlaments lautet ihr Argument, dass Unternehmen nicht jahrelang administrative Belastungen tragen sollten, die als unnötig angesehen werden, während die Institutionen eine dauerhafte gesetzgeberische Lösung vorbereiten.
Der befristete Charakter ist ausdrücklich durch eine Beendigungsklausel vorgesehen. Die Aussetzung würde automatisch entfallen, sobald die allgemeinen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft in Kraft treten, die die Übergangslösung ersetzen werden. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich später im Jahr 2026 einen umfassenden Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft vorlegen; die von ENVI erörterten Maßnahmen sind Teil des Pakets zur Vereinfachung der Umweltvorschriften.
Diese Klausel ist wichtig, weil die Position des Parlaments nicht darauf abzielt, dauerhaft zwei unterschiedliche Systeme für KMU und große Unternehmen zu schaffen. Die Logik besteht darin, eine administrative Verpflichtung für kleine Unternehmen in der EU vorübergehend zu beseitigen, bis die allgemeine Architektur der Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene harmonisiert ist.
Für Unternehmen aus Drittstaaten bleibt der Vertreter jedoch in der von ENVI vorgeschlagenen Architektur bestehen. Ein Unternehmen außerhalb der Union, das die betreffenden Produkte auf den europäischen Markt bringt, würde somit nicht von der Ausnahme profitieren, die einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen KMU gewährt wird. Dieser Unterschied gehört zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ursprünglich umfassenderen Ansatz der Kommission.
Die beiden von ENVI angenommenen Positionen stellen noch nicht die endgültige Fassung der Rechtsvorschriften dar. Sie müssen vom Europäischen Parlament im Plenum bestätigt werden; dies wird für die Sitzung vom 19.–22. Oktober erwartet. Bestätigt das Plenum die Mandate, kann das Parlament Verhandlungen mit dem Rat über die endgültigen Texte aufnehmen.
Die Abstimmungen in ENVI bedeuten daher nicht, dass europäische KMU bereits von der Verpflichtung befreit sind. Sie legen die Position des parlamentarischen Ausschusses für die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens fest. Die tatsächliche Rechtslage ändert sich erst nach Abschluss des Verfahrens und dem Inkrafttreten der verabschiedeten Rechtsakte.
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