Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat festgestellt, dass die Europäische Union nicht befugt ist, direkt in die Festlegung der Löhne in den Mitgliedstaaten einzugreifen, und hat damit die Forderungen nach der Einführung verbindlicher Kriterien für den Mindestlohn zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel im Kontext eines Einspruchs aus Dänemark, das argumentierte, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU das Prinzip der Trennung der Zuständigkeiten verletzt.
Der EuGH bestätigte die Gültigkeit der Mehrheit der Richtlinie, hob jedoch zwei Artikel auf, die Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns vorschrieben, da diese eine unzulässige Einmischung in die nationalen Zuständigkeiten darstellen. Das Gericht betonte, dass die EU zwar die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitsbedingungen unterstützen kann, jedoch keine spezifischen Regeln für Löhne auferlegen kann. Diese Entscheidung bekräftigt die Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer internen Lohnpolitik.